FAQ / Führerscheinklassen

Meist gestellte Fragen und Antworten

Mit Beginn des Jahres 1999 trat das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft, es wurden neue Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen eingeführt.

Die Klasseneinteilungen betreffen Führerscheinneulinge,die nach dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis erworben haben.
Für alle anderen Inhaber einer Fahrerlaubnis ändert sich zunächst einmal nichts, weil der Umtausch und die Umstellung des alten Führerscheines nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Umtausch bzw. die Umstellung erfolgt nur auf Antrag gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr.Für alle Inhaber einer alten Fahrerlaubnis bedeutet die Neuregelung des Führerscheinrechtes, dass sie die erworbenen Klassen auch weiterhin führen dürfen.

Klasse A: Motorrad-Führerschein

Klasse B: PKW-Führerschein

Klasse C: Lkw-Führerschein

Klasse D: Bus-Führerschein

Klasse E: Anhänger-Führerschein

In Deutschland gibt es noch die Klasse M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/45 km/h), die Klasse L (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h) und die Klasse T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhänger)

Unübersichtlich wird das Ganze auf Grund der verschiedenen Unterklassen und Fahrzeugkombinationen, bei denen zur Klasse der Zugmaschine der Anhänger-Führerschein E hinzuerworben werden muss, soweit der Anhänger über das hinausgeht, was bereits von den Klassen B, C oder D umfasst ist.

Kfz bis 7500 kg

Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d. h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)

Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt.

Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg

Kfz der Klasse C 1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht überschreiten