Lassen Sie sich nichts anhängen, außer von uns…
Leergewicht: 575kg
Maße: L4,00m x B1,80m x H1,85m
15 € / 2 STD
Leergewicht: 160kg
Maße: L2,15m x B1,45m
Leergewicht: 245kg
Maße: L2,50m x B1,30m x H1,60m
Leergewicht: 575 kg
Maße: L4,00m x B1,80m x H1,85m
15€ 2 Stunden
30€ 6 Stunden
40€ 12 Stunden
50€ 24 Stunden
130€ 3 Tage
elektrischer 3 Seiten Kipper Leergewicht: 900kg
Maße: L3,00m x B1,85m
25€ 6 Stunden
35€ 12 Stunden
45€ 24 Stunden
110€ 3 Tage
Leergewicht: 245 kg
Maße: L2,50m x B1,30m x H1,60m
10€ 2 Stunden
20€ 6 Stunden
25€ 12 Stunden
35€ 24 Stunden
85€ 3 Tage
Leergewicht: 530 kg
Maße: L4,00m x B1,95m
35€ 6 Stunden
45€ 12 Stunden
55€ 24 Stunden
135€ 3 Tage
100€ Kaution
Mit Beginn des Jahres 1999 trat das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft, es wurden neue Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen eingeführt.
Die Klasseneinteilungen betreffen Führerscheinneulinge,die nach dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis erworben haben.
Für alle anderen Inhaber einer Fahrerlaubnis ändert sich zunächst einmal nichts, weil der Umtausch und die Umstellung des alten Führerscheines nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Umtausch bzw. die Umstellung erfolgt nur auf Antrag gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr.Für alle Inhaber einer alten Fahrerlaubnis bedeutet die Neuregelung des Führerscheinrechtes, dass sie die erworbenen Klassen auch weiterhin führen dürfen.
Klasse A: Motorrad-Führerschein
Klasse B: PKW-Führerschein
Klasse C: Lkw-Führerschein
Klasse D: Bus-Führerschein
Klasse E: Anhänger-Führerschein
In Deutschland gibt es noch die Klasse M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/45 km/h), die Klasse L (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h) und die Klasse T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhänger)
Unübersichtlich wird das Ganze auf Grund der verschiedenen Unterklassen und Fahrzeugkombinationen, bei denen zur Klasse der Zugmaschine der Anhänger-Führerschein E hinzuerworben werden muss, soweit der Anhänger über das hinausgeht, was bereits von den Klassen B, C oder D umfasst ist.
Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d. h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt.
Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg
Kfz der Klasse C 1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht überschreiten